Heil- und Kostenplan-Vergleich

Jetzt Zahnarzt-Kostenvoranschlag vergleichen – kostenlose & unverbindliche Zweitmeinung einholen!

Sie finden den Heil- und Kostenplan für Ihre Zahnersatz-Behandlung zu teuer und möchten eine Zweitmeinung haben? Laden Sie einfach Ihren bereits vorliegenden Kostenvoranschlag bei uns hoch – anschließend senden wir Ihnen ein Alternativangebot. So können Sie schnell & unverbindlich Ihren Heilkostenplan vergleichen und die für Sie optimale & günstigste Variante wählen!

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    Was ist ein Heil- und Kostenplan?

    Zahnärzte müssen vor der Behandlung mit Zahnersatz grundsätzlich einen sogenannten Heil- und Kostenplan (auch "Heilkostenplan", kurz: HKP) erstellen. Dieser dient dazu, die anfallenden Kosten möglichst genau vorauszuberechnen und ist für gesetzlich Versicherte kostenlos und unverbindlich. Auf Basis des Plans berechnet die zuständige Krankenkasse anschließend die Zuschüsse für die Behandlung mit Zahnersatz.

    Persönliche Beratung für Ihre Zahngesundheit

    Sie möchten sich persönlich zum Thema Zahnersatz und Heilkostenplan beraten lassen? Gerne können Sie hierzu unser Online-Terminvereinbarungstool nutzen. Oder besuchen Sie uns direkt in unserer Zahnarztpraxis in Düsseldorf!

    Häufige Fragen zum Heilkostenplan

    Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Heilkostenplan bei Zahnärzten. Hilfreiche und weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.

    P.S.: Informieren Sie sich auch über die verschiedenen Möglichkeiten in der Umsetzung von Zahnersatz ohne Zuzahlung in unserer Praxis.

    Alle Patienten, die bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen möchten, benötigen hierzu einen vom behandelnden Zahnarzt ausgefüllten Heil- und Kostenplan (HKP). Der Plan wird dann gegebenenfalls zusammen mit einem Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht, welche dann den jeweiligen Zuschuss festlegt.

    Der HKP ist bei gesetzlich Versicherten vorgeschrieben und außerdem kostenfrei (§ 87 Abs. 1a SGB V) – auch bei Einholen einer Zweitmeinung. Bei Änderungen des Behandlungsplans muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

    Bei Privatversicherten hängt es vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob der Heilkostenplan nötig ist.

    Ein Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Seiten. Auf der ersten Seite werden Befund und Therapieplanung eingetragen. Auch der Herstellungsort des Zahnersatzes wird vermerkt. Die zweite Seite ("Anlage") wird nur ausgefüllt, wenn Zusatzleistungen vereinbart wurden, die über die "Kassenleistung" (Regelversorgung) hinausgehen.

    Die zweite Seite enthält also Leistungen, die Sie als Patient in jedem Fall selbst tragen müssen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Wunsch nach Zahnersatz-Leistungen über die Regelversorgung hinaus.

    Auch wenn der HKP eine möglichst präzise Kostenaufstellung darstellt, handelt es sich nur um eine Schätzung. Genaue Informationen zu den Bestandteilen erhalten Sie auch auf der Website der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

    Den HKP sendet Ihr behandelnder Zahnarzt an Ihre Krankenkasse. Vereinbaren Sie hierzu in jedem Fall rechtzeitig einen Termin.

    Sollten Sie den Heilkostenplan vorab selbst zur Bewilligung oder einen bereits bewilligten Behandlungsplan selbst einsenden wollen oder müssen, adressieren Sie diesen einfach an die zentrale Postanschrift Ihrer Krankenkasse.

    Ein Heil- und Kostenplan ist stets auch änderbar! Solange die Behandlung nicht begonnen hat, ist der HKP unverbindlich und Sie können den Zahnarzt jederzeit wechseln. Sich eine Zweitmeinung von einem anderen Zahnarzt einzuholen ist ein legitimes und erlaubtes Mittel, um die kostengünstigste Behandlungsmethode für sich zu ermitteln.

    Sie können einen HKP auch selbst an Ihre Krankenkasse senden, ob zur Bewilligung oder auch anschließend zur Abrechnung, wenn Sie sich zur Durchführung der Behandlung bei dem jeweiligen Zahnarzt entschieden haben.

    Auch nach Einreichung und gegebenenfalls Bewilligung lässt sich der Behandlungsplan für Ihre Zahnersatz-Behandlung noch ändern. In diesem Fall ist allerdings stets ein erneuter Antrag zu stellen – die Wartezeit bis zum Behandlungsbeginn verlängert sich entsprechend.

    Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, den von Ihrem behandelnden Zahnarzt unterschriebenen Heil- und Kostenplan innerhalb von 3 Wochen zu prüfen und einen entsprechenden Festzuschuss zu bewilligen. Nach der Bewilligung sollten Sie innerhalb von 6 Monaten einen Termin zum Behandlungsbeginn vereinbaren, da sonst ein Verlängerungsantrag oder eine erneute Bewilligung nötig wird.

    Vergessen Sie nicht, bei Vorliegen eines Bonusheftes dieses mitzusenden bzw. Ihrem Zahnarzt zur Übersendung mitzugeben!

    Der Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich 6 Monate lang gültig. Wird er in dieser Zeit nicht umgesetzt, kann nach Ablauf dieser Zeit ein Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden.

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